OPEN TT§ 3.7 — Was den Vereinsspieler wirklich betrifft
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§ 3.7

Was den Vereinsspieler wirklich betrifft

Teil I · GrundlagenKapitel 32 min Min. Lesezeit

Das Kapitel hat ein dichtes Regelwerk ausgebreitet. Am Stück gelesen, kann die Abfolge von Maßen, Listen, Prüfgeräten und Versiegelungen den Eindruck erwecken, wer antritt, trage den ganzen Apparat mit sich herum. Dem ist nicht so. Der größte Teil dieses Apparats greift nur bei Turnieren, die das vollständige ITTF-Protokoll anwenden – Welt- und Kontinentalmeisterschaften, WTT-Serie, obere Spielklassen mancher nationaler Ligen –, wie 3.6 beschrieben hat. Darunter schrumpft die Kontrolle auf einen Blick auf die Kennzeichnung in einzelnen Spielen, und bei Regionalturnieren, offenen Vereinsturnieren oder Bezirksligen verschwindet sie praktisch ganz.

Von allem, was das Kapitel behandelt hat, betreffen den Vereinsspieler drei Dinge im Alltag, und alle drei erledigt der Markt für ihn. Dass sein Belag in der geltenden LARC steht (3.4), zählt, wenn er nach ITTF-Regelwerk antritt, und ist belanglos, wenn er nur im eigenen Verein spielt. Dass die Gesamtstärke die 4,0 mm nicht überschreitet (3.2), garantieren die zugelassenen Marken ab Werk. Dass die beiden Seiten verschiedene Farben tragen, mit Schwarz auf einer von beiden (3.3), erledigt sich ebenfalls beim Kauf neuer Beläge aus dem aktuellen Sortiment. Drei Anforderungen, die auf dem Papier streng klingen und die der Freizeitspieler in der Praxis fertig serviert bekommt.

Aufmerksamkeit verdienen dagegen drei Punkte, die im Regelwerk nicht ins Auge springen. Der erste: Die Kennzeichnung muss lesbar bleiben. Ein Belag, dessen ITTF-Logo sich durch den Gebrauch abgerieben hat – ein Vorgang, den 7.5 behandelt –, kann zurückgewiesen werden, obwohl er innen einwandfrei zulässig ist. Der zweite: Die Schlagfläche muss eben bleiben. Wer die Ebenheit des Blattes antastet, die Abschnitt 3.1 als Anforderung festlegt, führt den Schläger aus dem Rahmen des Regelwerks heraus, ohne dass er dem Auge anders erschiene. Für den Griff gilt diese Anforderung nicht: Da das Regelwerk kein Gewicht vorschreibt, ist es für sich genommen nicht unzulässig, ihn mit Blei zu beschweren. Der dritte: das Boosten rückt den Spieler in eine regeltechnisch unwirtliche Zone (3.5); bei einem Vereinsturnier wird es ihn nicht betreffen, wohl aber, wenn er im Wettkampfniveau aufsteigt. Die ganze Geschichte des Boostens entfaltet Kapitel 14.

Der lizenzierte Spieler, der regelmäßig Ligaspiele bestreitet, ohne die Spitze anzustreben, bewegt sich in einem Zwischenbereich. Seine Liga folgt dem ITTF-Rahmen, wendet ihn aber mit den Mitteln an, die sie hat, und das sind meist wenige. Eine Kontrolle kann in einem Play-off oder einem Aufstiegsspiel auftauchen, an einem gewöhnlichen Spieltag selten. Die vernünftige Regel: Das Material sollte in Ordnung sein, auch wenn es in neunzig Prozent der Spiele niemand prüft, denn die restlichen zehn Prozent – die, auf die es am meisten ankommt – sind genau die, in denen die Kontrolle auftaucht.

Damit schließt Teil I. Das Regelwerk steckt den Rahmen ab, innerhalb dessen das gesamte Material dieses Buches existiert, erklärt aber nicht, was jedes Teil tut, wenn der Ball es trifft. Diese Frage ist das Thema von Teil II, der den Belag ab Kapitel 4 von innen aufmacht.